Seit dem Schuljahr 2018/19 ist die Digitale Grundbildung im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden in der Unterstufe verpflichtend.

  • Die Minimalversion sieht zwei Stunden integrativen Unterricht in Digitaler Grundbildung vor.
  • Die Maximalversion umfasst vier Stunden Unterricht in einem eigenen Fach.

In IPP wird der Lehrplan der Maximalversion umgesetzt, d.h. die Schülerinnen und Schüler haben insgesamt 128 Unterrichtseinheiten in Digitaler Grundbildung, wovon 96 Unterrichtseinheiten in der 1., 3. und 4. Klasse in einem eigenen Fach und 32 Unterrichtseinheiten in der 2. Klasse integrativ (wegen der in diesem Jahrgang ohnehin hohen Wochenstundenanzahl) unterrichtet werden.

Durch den Unterricht in Digitaler Grundbildung in einem eigenen Unterrichtsfach bereits in der 1. Klasse ist eine optimale Nutzung der digitalen Endgeräte, die die Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr 2021/22 erhalten werden, sichergestellt

Im durchgehenden Unterricht in Digitaler Grundbildung in der gesamten Unterstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler umfassende Kompetenzen aus den Bereichen

  • Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
  • Informations-, Daten- und Medienkompetenz
  • Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
  • Mediengestaltung
  • Digitale Kommunikation und Social Media
  • Sicherheit
  • Technische Problemlösung
  • Computational Thinking

und der Lehrplan kann inklusive Erweiterungen für die 3. und 4. Wochenstunde vollinhaltlich umgesetzt werden.

Autor: Hartwig Hitz