Der Unternehmer*innenführerschein (Entrepreneur´s Skills Certificate) der Wirtschaftskammer Österreich

1. Allgemeine Information:

Der Unternehmer*innenführerschein ist ein Zusatzzertifikat auf freiwilliger Basis, das von Schülerinnen und Schülern abgelegt werden kann. Ziel des Unternehmerführerscheines ist es, das wirtschaftliche Wissen schon früh zu stärken und die Wirtschaft als Motor für Arbeitsplätze und den sozialen Wohlstand eines Landes zu vermitteln. Der Unternehmer*innenführerschein soll zu einer positiven Einstellung zur Wirtschaft im Allgemeinen beitragen und Schwellenängste zum Unternehmer*innensein abbauen.
Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 19 Jahren der allgemein bildenden höheren Schulen, aber auch aller anderen Schularten.
Der Unternehmerführerschein besteht aus vier Modulen. Jedes Modul ist eine eigenständige und in sich abgeschlossene Einheit und wird mit einer eigenen Prüfung abgeschlossen.
Der Kurs zum abschließenden, betriebswirtschaftlichen Modul UP bringt die Lernenden auf das Niveau der Unternehmerprüfung.

Prüfungen:

Die Prüfungen zu den Modulen A bis C werden computerunterstützt an der Schule von externen Prüfer*innen abgelegt. Die Prüfungen zum Modul UP werden generell an den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer abgehalten.

Prüfungsgebühren:

Preis für Unternehmer*innenführerschein UF: je 20,00 €/Modul für die Module A,B,C
Preis für Unternehmer*innenprüfung UP: 134,00 €

2. Umsetzung im Rahmen von IPP in der Oberstufe:

Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wird ein Wahlpflichtfach „Geographie und Wirtschaftskunde“ angeboten, das in der 6. und 8. Klasse stattfindet. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei nach Möglichkeit Modul A und C in der 6. Klasse absolvieren, da diese Module zahlreiche Inhalte beinhalten, die im Rahmen des GWK-Unterrichts ebenfalls besprochen werden und Modul B und UP in der 8. Klasse. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Modul B bereits in der 6. Klasse zu absolvieren und sich in der 8. Klasse auf das Modul UP vorzubereiten. Zu welchem Zeitpunkt die Schülerinnen und Schüler die Prüfungen absolvieren, ist letztendlich ihre Entscheidung.

Jene Schülerinnen und Schüler, die sich für dieses Wahlpflichtfach entscheiden, sollen die Module A bis C des Unternehmerführerscheines auf jeden Fall absolvieren, die Ablegung der Prüfung zum Modul UP geht über das geforderte Maß hinaus, die Schülerinnen und Schüler werden aber im Rahmen dieses Wahlpflichtfaches auf diese Prüfung vorbereitet. Alle Inhalte, die zur positiven Ablegung der Prüfung zum Modul UP notwendig sind, werden im Rahmen des Wahlpflichtfaches besprochen.

3. Was bringt der Unternehmerführerschein?

• Der Unternehmer*innenführerschein ersetzt die Unternehmer*innenprüfung und schafft in diesem Bereich eine Gleichstellung mit Absolventen der BHS.
• Die Kosten sind erhebliche geringer als Unternehmer*innenprüfungen im Rahmen anderer Ausbildungen (z. B.: Werkmeisterschule).
• Der Unternehmer*innenführerschein ist ein Zusatzzertifikat auf freiwilliger Basis, das die spätere Arbeitsplatzsuche positiv unterstützen soll.
• Ein bereits während der Schulzeit erworbenes wirtschaftskundliches Wissen kann den Einstieg in ein wirtschaftliches Studium erleichtern, da die Schülerinnen und Schüler mit wichtigen Begriffen und Vorgängen in der VWL und BWL bereits vertraut sind.
• Manche FH´s rechnen den Schülerinnen und Schüler die Ablegung des Unternehmer*innenführerscheines in Forms ECTS-Punkten oder Prüfungserlässen an.
• Die Ablegung von Prüfungen vor einer externen Prüfungskommission (speziell beim Modul UP, wo es auch eine mündliche Prüfung gibt) ist eine gutes “Training” für die Reifeprüfung.